Fallsupervision

An einer Fallsupervision nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teil, die in einem direktem Arbeitszusammenhang zueinander stehen oder in den gleichen Arbeitsgebieten arbeiten. Fälle von Klientinnen und Klienten oder Ratsuchenden werden thematisiert und reflektiert. Die Falleinbringerin oder der Falleinbringer erhält eine Vielzahl an möglichen Verhaltensoptionen, die ihre bzw. seine beruflichen Handlungsoptionen erweitern und zur Qualitätssicherung beitragen.